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ORF-Publikumsrat

Positionen des ORF-Publikumsrats

Der ORF-Publikumsrat hat bereits mehrfach Vorstellungen und Ziele für Auftrag, Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formuliert. Aus Sicht des Publikumsrats ist öffentlich-rechtlicher Qualitätsjournalismus als Grundlage einer funktionierenden Demokratie in einer sich verändernden Medien- und Kommunikationslandschaft (v.a. Social Media) unverzichtbar. Der ORF muss seine - insbesondere jüngeren - Zielgruppen, dort erreichen können, wo sie sich aufhalten. Rundfunkrechtliche Rahmenbedingungen und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu dem Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle gehören, sowie seine Finanzierung müssen zukunftsfähig weiterentwickelt werden.
Der Publikumsrat fordert auf der Grundlage seiner bisherigen Resolutionen und Empfehlungen:
  • Im Publikumsrat sind die Repräsentativität für die Gesamtgesellschaft und der Kreis der Organisationen und Institutionen, die Mitglieder direkt bestellen, zu erhöhen. Die Bestellung der übrigen Mitglieder soll durch die Bundesregierung erfolgen.
  • Der Publikumsrat soll die Zustimmungskompetenz zu den Jahressende- und Angebotsschemata und zu den allgemeinen Richtlinien für die Programmgestaltung erhalten.
  • Der ORF muss auf allen relevanten Plattformen präsent sein sowie an der Kommunikation in den sozialen Medien teilnehmen dürfen. Abrufangebote sollen länger als sieben Tage zur Verfügung stehen können. Das cross-promotion Werbeverbot für ORF III Kultur und Information und für ORF SPORT + ist aufzuheben.
  • Im Sinn ordnungspolitischer Konsequenz müssen dem ORF entgehende Entgelte für Befreiungen vom Bund refundiert und die Belastung des Programmentgelts mit Landesabgaben gestrichen werden.
Zu den oben genannten Forderungen im Einzelnen:
1. Der Publikumsrat hat in seinen Empfehlungen mehrfach Diversität und Vielfalt als Element der Programmqualität, die Vielfalt der österreichischen Gesellschaft im ganzen Programm des ORF und die Reflexion und Diskussion von Werthaltungen, die für Österreich und Europa von grundlegender Bedeutung sind, als Beitrag des ORF für die erfolgreiche gesamtgesellschaftliche Integration betont.
Für die Zusammensetzung des Publikumsrats als pluralistische Einrichtung der Zivilgesellschaft wiederholt der Publikumsrat seine Forderung, die Repräsentativität für die Gesamtgesellschaft zu erhöhen. Der Kreis jener Organisationen und Institutionen, die Mitglieder direkt bestellen, ist zu erweitern. Die Bestellung der übrigen Mitglieder sollte durch die Bundesregierung erfolgen. Die Erfahrung zeigt auch, dass die gesetzlichen Vorkehrungen im ORF-G, um eine Parität der Geschlechter im Publikumsrat sicherzustellen, nicht ausreichen.
2. Der Publikumsrat, der Anliegen in Bezug auf die mediale Leistung des ORF vertreten soll, hat derzeit in diesem Bereich nur Empfehlungskompetenzen. Um in Programmangelegenheiten seine Aufgaben wahrnehmen zu können, fordert er die Übertragung der Zustimmungskompetenz zu den Jahressende- und Angebotsschemata sowie zu den allgemeinen Richtlinien für die Programmgestaltung.
3. Das Publikum nutzt Medieninhalte zunehmend plattformübergreifend und auf unterschiedlichen Geräten. Digitalisierung und Kommunikationsnetzwerke des Internets (v.a. „Social Media“) verändern das mediale Nutzungsverhalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft künftig nur erfüllen, wenn er berechtigt ist, im digitalen Raum auf allen relevanten Plattformen präsent zu sein und an der Kommunikation in den sozialen Medien teilzunehmen. Öffentlich-rechtlicher Qualitätsjournalismus spielt angesichts von Entwicklungen im Social Media Bereich („Echo-Kammern“, „Parallelwelten“) eine immer wichtigere Rolle für umfassende und vielfältige Information und ist damit eine der Grundlagen für eine funktionsfähige Demokratie. Die Beschränkung der non-linearen Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte auf bis zu sieben Tagen entspricht nicht den Erwartungen des Publikums. Ebenso unverständlich wäre es, das cross-promotion Werbeverbot für ORF III Kultur und Information und für ORF SPORT + beizubehalten.
4. Was die nachhaltige Finanzierung des ORF betrifft, spricht sich der Publikumsrat weiterhin für die volle Refundierung des Einnahmenentfalls aus der Gebührenbefreiung und gegen die Belastung des Programmentgelts mit Landesabgaben aus.
Dr. Ilse Brandner-Radinger
Vorsitzende des ORF-Publikumsrats                                                                        
18.05.2017