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Beschwerdeausschuss

Der Beschwerdeausschuss befasst sich mit Publikumsbeschwerden über einzelne Sendungen bzw. Sendungsformate nach deren Ausstrahlung, wobei vor allem die Einhaltung der Bestimmungen des ORF-Gesetzes und der Programmrichtlinien (Einhaltung des Objektivitätsgebots, Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, Ausgewogenheit und Unparteilichkeit der Berichterstattung) geprüft wird.

Mitglieder (12)

Vorsitzender: MMag. Bernhard Wiesinger, MBA, MPA
Vorsitzenden-Stellvertreterin: Barbara Nepp

  • Mag. Josef Buranits, LL.M.
  • Mag. Andreas Kratschmar
  • RA Mag. Michaela Krömer, LL.M.
  • Mag. Sophie Matkovits-Futschik
  • Christoph Riedl
  • Herbert Rupp
  • Dr. Josef Siffert
  • Pauline Trepczyk
  • Mag. Dr. Regina Weitlaner
  • Mag. Daniela Zimmer
In den Ausschusssitzungen nehmen die Sendungsverantwortlichen der jeweils inkriminierten Sendung zu den von den Beschwerdeführern vorgebrachten Vorwürfen Stellung und werden in die Diskussion eingebunden. Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses wird den Beschwerdeführern schriftlich mitgeteilt.
An den Publikumsrat können sich auch Personen wenden, die eine Verletzung des ORF-Gesetzes behaupten, jedoch nach § 36 Abs 1 Z 1 lit a oder c ORF-Gesetz nicht selbst legitimiert sind, die Regulierungsbehörde anzurufen. Eine derartige Beschwerde muss die Angabe der Gründe der behaupteten Rechtsverletzung sowie den Antrag an den Publikumsrat auf Anrufung der Regulierungsbehörde enthalten. Für eine Abstimmung im Plenum bedarf ein solcher Antrag der Unterstützung von mindestens drei Mitgliedern des Publikumsrats.
Auch aus der Arbeit dieses Ausschusses können Empfehlungen zur Programmgestaltung an die Geschäftsführung resultieren, die dem Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt werden.